Wir sind spezialisierte Steuerberater für Internationales Steuerrecht. Für Unternehmer und Personen, die im Ausland investieren, jegliche Anknüpfungspunkte über die deutschen Grenzen hinaus haben und vor allem als ausländisches Unternehmen in Deutschland investieren und am deutschen sowie europäischen Markt tätig werden möchten, sind wir genau die richtigen Ansprechpartner. Bei internationalen Geschäften, Gründungen von Zweigstellen, Gesellschaften oder gar einem Weg- oder Zuzug von oder nach Deutschland müssen sehr viele besondere Reglungen, Gesetze und internationale Abkommen im Blick behalten werden. Als spezialisierte Steuerberater für Internationales Steuerrecht sind wir Experten auf diesem Gebiet.
Viele Gesellschaften, egal ob Sie als AG, GmbH oder GmbH & Co KG firmiert sind, haben im Rahmen Ihres Wachstums Berührungspunkte mit dem Internationalen Steuerrecht. Daher kommt es schnell zu Fragen, wie man gewisse Vorhaben steueroptimal und vor allem rechtssicher gestaltet.
Viele Deklarationspflichten in der EU, insbesondere bei der Umsatzsteuer durch Lieferungen und Leistungen an Unternehmer und Privatpersonen (OSS-Verfahren, Reversed Charge Verfahren, Zollregelungen, Incoterms, Versandhandelsregelung, Innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe und vieles mehr) sowie Doppelbesteuerungsabkommen für die Zuordnung des Besteuerungsrechts und Mutter-Tochter-Richtlinien, machen es für Unternehmer nicht leicht eine rechtssichere Entscheidung zu treffen.
Genau an dieser Stelle treten wir mit all unserem Fachwissen, Netzwerk und unserer Kreativität für Sie als spezialisierte Steuerberater für Internationales Steuerrecht ein und unterstützen Sie schnell, flexibel und kompetent.
Als erfahrene Steuerberater für Internationales Steuerrecht in Berlin mit hoher Kompetenz für rechtssichere Lösungen bieten wir vor allem Investoren und ausländischen Unternehmen ein Rundum-Sorglos-Paket. Wir beraten und unterstützen Sie zu allen Belangen und können durch unser Wissen eine steuerlich optimale Struktur gewährleisten.
Die richtige Unternehmensstruktur im Internationalen Steuerrecht ist eines der wichtigsten Dinge, die man vor der Gründung einer neuen Tochtergesellschaft oder Betriebstätte beachten sollte. Denn durch die richtige Unternehmensstruktur ist es möglich besonders wenig Steuern zu zahlen, wenn die Gelder zwischen den Gesellschaften fließen.
Zu den gängigsten Rechtsformen gehören AG und GmbH aber auch in manchen Fällen eine GmbH & Co. KG, welche wir für unsere Mandanten empfehlen. Je nach Vorstellung und der zukünftigen Ziele des Unternehmens stellen wir schon im Gründungsprozess die Weichen für eine steuerlich optimale Gestaltung.
Durch das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und anderen Ländern wird gewährleistet, dass Gewinne nicht doppelt besteuert werden. Viele Länder haben daher mit Deutschland ein DBA abgeschlossen. Diese Abkommen sind im Aufbau ähnlich, aber unterscheiden sich in manchen Punkten. So kann es sein, dass Gewinnausschüttungen aus Deutschland in manchen Ländern höher besteuert werden als in anderen. Des Weiteren gibt es Länder, die begünstigte Abkommen mit anderen Ländern geschlossen haben, die beispielsweise Lizenzausgaben gar nicht bis sehr niedrig besteuern.
Daher ist die Unternehmensstruktur und die Länder, in denen sich andere Gesellschaften der Unternehmensgruppe befinden, von hoher Bedeutung. Durch die richtige Unternehmensstruktur kann man erhebliche Steuern sparen.
Gesellschaften mit Sitz, Geschäftsleitung sowie Betriebsstätte in Deutschland sind unbeschränkt steuerpflichtig. Wir übernehmen die laufende Finanz- und Lohnbuchführung, beraten Sie zur Optimierung der Steuerlast und erstellen alle notwendigen Veröffentlichungen und Steuererklärungen in Deutschland – komplett digital.
Durch das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist die Abgrenzung der Gewinne einer Betriebsstätte besonders wichtig, denn die Gewinne einer Betriebsstätte in Deutschland unterliegen der deutschen Besteuerung.
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelt noch weitere wichtige Dinge, wie und in welcher Höhe Quellsteuern einbehalten werden sowie welches Land das Besteuerungsrecht für den Verkauf von Gesellschaftsanteilen, Immobilien, Gehältern und vieles mehr hat. Dies kann relevant für Tochtergesellschaften in Deutschland sein.
Viele Unternehmer haben Geschäftspartner im Ausland. Es werden immer mehr Lieferungen und Leistungen an Unternehmer und Privatpersonen in der EU und Drittstaaten erbracht. Des Weiteren erwerben Unternehmer Waren und beziehen Dienstleistungen aus der EU und dem Drittland. Dabei spielen umsatzsteuerliche Regelungen eine erhebliche Rolle und müssen fachmännisch bewertet werden. Durch neue Verfahren der Umsatzsteueranmeldungen (OSS-Verfahren, Lieferschwellen u.v.m) und der Harmonisierung des Umsatzsteuerrechts aller EU-Länder, ist es eine Herausforderung alle neuen Reglungen im Überblick zu behalten. Daher ist es umso wichtiger, dass Sie einen erfahrenen Steuerberater für Internationales Steuerrecht beauftragen, denn wir kennen alle Details und beraten Sie zu allen Belangen rund um das Internationale Steuerrecht und übernehmen die Deklarationspflichten.
Sehr viele inländischen Unternehmen haben Bezug zum Ausland. Dadurch stellen sich häufig komplexe Fragen für Sie. Unter anderem, wie die Expansion im Ausland am besten gestaltet werden sollte, welche Voraussetzungen für Lieferungen und Leistungen an ausländische Kunden beachtetet werden müssen und was bei einer Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland beachtet werden sollte. Darüber hinaus sind Doppelbesteuerungsabkommen im Überblick zu behalten, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Als Steuerberater für Internationales Steuerrecht stehen wir Ihnen zur Seite.
Das Außensteuergesetz möchte verhindern, dass deutsche Unternehmen Steuersubstrat in das niedrig besteuerte Ausland verlagert. Bei einer Gründung von ausländischen Tochtergesellschaften wird ein eigenständiges Steuersubjekt geschaffen. Die Erträge dieser Gesellschaft wirken sich nicht auf die deutsche Besteuerung aus, es sei denn, es werden Gewinnausschüttungen getätigt oder diese Gesellschaftsanteile werden verkauft. Bei einer Thesaurierung dieser Gewinne, also der Zurückbehaltung im Unternehmen, kommt es zu keiner Besteuerung in Deutschland. Die Hinzurechnungsbesteuerung ist eine Regelung, welche im Außensteuergesetz geregelt ist und versucht zu verhindern, dass deutsche Unternehmen Ihre ausländischen Gewinne in Niedrigsteuerländer, durch die Gründung von zwischengeschalteten Gesellschaften verlagern.
Unter bestimmten Voraussetzungen erfasst die Regelung der Hinzurechnungsbesteuerung diese Gesellschaften und den Besteuerungsaufschub. Die sogenannten passiven Einkünfte der Zwischengesellschaften werden unabhängig von der Art der Gewinnverwendung den inländischen Gesellschaften zugerechnet. Dadurch verliert die ausländische Tochtergesellschaft ihre Abschirmwirkung und Ihre Einkünfte unterliegen einer Besteuerung in Deutschland.
Diese Regelung wurde zur Bekämpfung vom Steuermissbrauch eingeführt. Falls folgende Voraussetzungen vorliegen, kommt die Hinzurechnungsbesteuerung des Außensteuergesetzes zur Anwendung:
Diese Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung des Außensteuergesetzes finden auch Anwendung bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften und Betriebsstätten. In diesem Fall kommt es zur sogenannten "Switch-Over-Klausel" und die vom Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehene Freistellungsmethode ist nicht mehr anzuwenden, sondern die Anrechnungsmethode kommt zur Anwendung. Wodurch die Gewinne der vollen Besteuerung unterliegen und die ausländischen Steuern angerechnet werden.
Vor allem durch die Reformierung der Hinzurechnungsbesteuerung im Jahr 2020 gewinnt die Hinzurechnungsbesteuerung an neuer Bedeutung und birgt außergewöhnliche Gefahren für Unternehmer, da es zu vielen Verschärfungen gekommen ist.
Als erfahrene und spezialisierte Steuerberater für Intentionales Steuerrecht in Berlin kennen wir alle Gestaltungsmöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Umsetzung und warnen Sie rechtzeitig im Rahmen unserer monatlichen Analysen über eine mögliche Gefahr einer Hinzurechnungsbesteuerung.
Profitieren Sie durch unsere Erfahrung als Steuerberater im Internationalen Steuerrecht. Im Internationalen Steuerrecht sind Verrechnungspreisdokumentationen vorzunehmen. Verrechnungspreise sind die Preise, die ein verbundenes Unternehmen oder eine rechtlich unselbstständige Einheit (Betriebsstätte oder Personengesellschaft) einer anderen Einheit des gleichen Unternehmens für ein Produkt oder eine Leistung in Rechnung stellt. Verrechnungspreise dienen in erster Linie im Unternehmen zur Unterstützung der internen Abrechnungen und der Analyse- und Planungsrechnung. Steuerrechtlich werde Verrechnungspreise in der Regel für die Reduzierung der Steuerquote des Konzerns durch eine Gewinnverlagerung in niedrig besteuerte Staaten genutzt.
Es besteht rechtlich die Verpflichtung Dokumentationen darüber zuführen. Diese Verrechnungspreisdokumentationen müssen schriftliche Unterlagen beinhalten, welche über steuerrechtliche, grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen Informationen liefert. Als Nachweispflichtiger gilt der Steuerpflichtige. Die Nachweise müssen nach Aufforderung innerhalb einer Frist von 60 Tagen vorgelegt werden können. Falls dies nicht geschieht drohen hohe Sanktionen.
Privatpersonen aus Deutschland haben sehr häufig Bezug zum Ausland, sobald die ersten Investitionen über die Grenzen hinaus ansteht, ein Wegzug geplant ist oder eine Entsendung im Rahmen des Einstellungsverhältnisses ansteht. Diese Sachverhalte können unter anderem steuerliche Folgen auslösen. Wir als spezialisierte Steuerberater für Internationales Steuerrecht können Ihnen mit einer proaktiven Unterstützung und Gestaltungsberatung zur Seite stehen.
Wir betreuen und beraten regelmäßig zu folgenden Fällen:
Diese Liste ist nicht abschließend. Viele Fälle mit internationalem Bezug verbergen Fallstricken, welche nur spezialisierte Steuerberater erkennen können. Daher ist es ratsam, Ihre Angelegenheiten professionellen und erfahrenen Steuerberatern anzuvertrauen.
Sie sind in mehreren Ländern ansässig und wissen nicht, welches Land das Besteuerungsrecht hat und in welchem Land Sie unbeschränkt steuerpflichtig sind? In der Regel erhalten Sie von den Finanzämtern die Aufforderung in den jeweiligen Ländern wie eine unbeschränkt steuerpflichtige Person Steuern abzuführen - doch das ist meistens nicht richtig. Denn das DBA und die nationalen Gesetze sind in diesen Fällen genau zu beachten. Nach dem DBA sind die sog. Tie-Breaker-Regeln entscheidend, nach nationalem Recht reicht ein Wohnsitz oder ein gewöhnlicher Aufenthalt für die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland aus. Aber auch in diesem Fall gibt es Stellschrauben zur Gestaltung, um eine unbeschränkte Steuerpflicht zu vermeiden. Lassen Sie Ihren Fall von uns als spezialisierte Steuerberater für Internationales Steuerrecht schnell und unkompliziert prüfen.
Auch Privatpersonen und Investoren aus dem Ausland, die sich in Deutschland ein Standbein aufbauen möchten oder Direktinvestitionen tätigen, benötigen professionelle Beratung aus einer Hand. Als Steuerberater für Internationales Steuerrecht in Berlin wissen wir genau, wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann. Wir kennen alle Einzelheiten der Doppelbesteuerungsabkommen. Folgende Leistungen erbringen wir für Sie als fachkundige Steuerberater für Internationales Steuerrecht:
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