Die Abgeordnetenhauswahl in Berlin am 20. September 2026 hat für ein politisches Erdbeben gesorgt: Die Linke ist mit 25,7 % der Stimmen stärkste Kraft geworden. Möglich ist nun ein Bündnis aus Linke, Grünen und SPD ("Rot-Grün-Rot"), das rechnerisch eine deutlich komfortablere Mehrheit hätte als eine Fortsetzung mit der CDU.
Für Unternehmer, Immobilieninvestoren und Eigentümer in Berlin stellt sich damit eine sehr konkrete Frage: Welche steuerlichen Vorhaben aus dem Wahlprogramm der Linken könnten jetzt tatsächlich umgesetzt werden und was würde das finanziell bedeuten?
Wichtig vorab: Noch ist nichts beschlossen. Die Koalitionsverhandlungen laufen erst an. Wer aber unternehmerisch oder als Eigentümer in Berlin aktiv ist, sollte die folgenden Punkte aus dem Wahlprogramm jetzt schon kennen.
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Berlin liegt aktuell bei 410 %. Die Linke will eine Erhöhung auf 470 % prüfen. Rechnerisch entspricht das einem Anstieg der effektiven Gewerbesteuerbelastung von rund 14,35 % auf etwa 16,45 %.
Was das für Unternehmen bedeutet: Für Betriebe mit Sitz in Berlin wäre das eine spürbare Mehrbelastung, insbesondere bei Kapitalgesellschaften, bei denen die Gewerbesteuer nicht auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann.
Zur Gegenfinanzierung ihrer wohnungspolitischen Vorhaben will die Linke die Grunderwerbsteuer von aktuell 6 % auf bis zu 8 % anheben – mindestens jedoch auf das Niveau Brandenburgs (6,5 %). Laut Linksfraktion könnte allein diese Erhöhung rund 470 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen bringen.
Rechenbeispiel: Bei einem Immobilienkauf von 2 Mio. Euro würden aus 120.000 Euro Grunderwerbsteuer (6 %) künftig bis zu 160.000 Euro (8 %) – also 40.000 Euro mehr an Erwerbsnebenkosten.
Betroffen wären alle künftigen Immobilienkäufe in Berlin, unabhängig davon, ob privat oder gewerblich erworben wird.
Weitere Punkte aus dem Programm:
Der Wahlsieg der Linken macht diese Vorhaben deutlich realistischer, als sie es noch vor der Wahl waren, aber er setzt sie nicht automatisch in Kraft. Drei Punkte sind für die Einordnung wichtig:
Ist die Grunderwerbsteuer-Erhöhung in Berlin schon beschlossen? Nein. Es handelt sich um eine Forderung aus dem Wahlprogramm der Linken. Eine Umsetzung würde einen Landtagsbeschluss erfordern und hängt von den laufenden Koalitionsverhandlungen ab.
Ab wann würde eine höhere Grunderwerbsteuer gelten? Dazu gibt es noch keine Angaben. Steuergesetzgebung dieser Art wird in der Regel mit Vorlauf und einem festen Stichtag eingeführt, sobald ein Gesetzentwurf vorliegt.
Welche Unternehmen sind von der Gewerbesteuer-Erhöhung betroffen? Alle Unternehmen mit Betriebsstätte in Berlin, die gewerbesteuerpflichtig sind – die Erhöhung des Hebesatzes wirkt sich unabhängig von der Rechtsform aus, trifft Kapitalgesellschaften aber wegen der fehlenden Anrechenbarkeit besonders.
Was können Unternehmer und Eigentümer jetzt schon tun? Auswirkungen frühzeitig durchrechnen lassen, geplante Immobilienkäufe und Standortentscheidungen auf mögliche Mehrkosten prüfen und bestehende Strukturen auf Gestaltungsspielräume hin untersuchen.
Für Unternehmer und Investoren heißt das vor allem: Auswirkungen frühzeitig berechnen und bestehende Strukturen überprüfen. Wer Immobilienkäufe, Standortentscheidungen oder Gesellschaftsstrukturen plant, sollte mögliche Mehrbelastungen schon jetzt in die Kalkulation einbeziehen, bevor aus politischen Vorhaben tatsächlich Gesetze werden.
Sie möchten wissen, wie sich die geplanten Steuererhöhungen konkret auf Ihr Unternehmen oder Ihre Immobilie auswirken würden? Wir berechnen die Auswirkungen möglicher Steuererhöhungen für Sie und zeigen Ihnen bestehende Gestaltungsspielräume auf.
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