Eine individuelle Steuerberatung für Privatpersonen kann dabei helfen, Steueroptimierungsmöglichkeiten zu identifizieren und Steuerbelastungen zu minimieren. Besonders im Rahmen der Unternehmensnachfolge ist eine sorgfältige Steuerplanung unerlässlich, um finanzielle Belastungen zu reduzieren und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Die Anzahl vermögender Privatpersonen wächst weltweit erheblich. Die kluge und strategische Anlage des Vermögens sowie der Erhalt und die Vermehrung des Vermögens für die nächsten Generationen stehen immer weiter im Fokus. Wir als Steuerberater für Privatpersonen in Berlin wissen genau wie man maßgeschneiderte Lösungen koordiniert und umsetzt – sowohl national, als auch international.
Auch eine vorausschauende Planung und steuerliche Optimierung sind bei vermögenden Führungskräften, Künstlern und Sportlern notwendig. Sprechen Sie uns an, denn wir sind genau der richtige Ansprechpartner, wenn es um das Thema Optimierung und Umsetzung geht.
Privatvermögen zu mehren und zu verwalten wird aufgrund der Internationalisierung des Vermögens sowie der steuerlichen und politischen Unsicherheiten immer schwieriger. Wir als Steuerberater für Privatpersonen können Sie mit einer vorausschauenden steuerlichen Beratung unterstützen und weisen Sie auf alle Eventualitäten hin, damit Sie Ihr Vermögen rechtssicher und strategisch halten und vermehren können.
Eine international ausgerichtete Beratung ist durch die fortschreitende Globalisierung und der weltweiten Verteilung des Vermögens unumgänglich. Daher können wir durch unser Netzwerk eine länderübergreifende Beratung gewährleisten. Dabei koordinieren wir zwischen Immobilien- und Vermögensverwaltern und behalten die nationalen sowie internationalen Gesetze und die Doppelbesteuerungsabkommen immer im Blick.
Mit der optimalen Vorbereitung und der Struktur kann das Vermögen steuerfrei auf die nächste Generation, Ehepartner und andere Personen übertragen werden. Die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bieten viele Gestaltung- und Planungsmöglichkeiten, um mit einer geringen Steuerbelastung eigenes Vermögen umzuschichten und zu übertragen. Dies ist bereits zu Lebzeiten möglich. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten wie z.B. eine sogenannte Güterstandschaukel oder die vorweggenommene Erbfolge. Mit entsprechendem Erbvertrag oder Testament lassen sich bereits zu Lebzeiten die Erbschaftsteuer sowie der Pflichtteilsanspruch so gestalten, dass eine Erbauseinandersetzung vermieden und eine hohe Reduzierung der Erbschaftsteuer erreicht werden kann.
Auch mit gezielten Schenkungen zu Lebzeiten können die Freibeträge alle 10 Jahre ausgenutzt werden, damit die Erbschaftsteuerbelastung minimiert werden kann.
Alle steuerlichen Optimierungen können auch in Verbindung mit einer Familienstiftung genutzt werden. Die Familienstiftung bietet den höchstmöglichen Vermögensschutz. Insbesondere ist das Vermögen vor einer Pfändung, Zugriff von Dritten und Zerschlagung geschützt und dies über den Tod des Stifters hinaus. Ein weiterer Vorteil ist, dass ein Wegzug aus Deutschland ohne Auslösung der Wegzugbesteuerung möglich ist.
Durch eine kontinuierliche Steuerberatung für Privatpersonen können potenzielle Steuerrisiken frühzeitig erkannt und rechtzeitig angegangen werden!
Zu unseren Dienstleistungen gehören konkret folgende Beratungsleistungen:
Die Gründung einer rechtlich selbstständigen Familienstiftung ist ein bewährtes Mittel, um den langfristigen Zusammenhalt des Vermögens und die Versorgung der Familie über mehrere Generationen hinweg zu gewährleisten und Privatvermögen, Unternehmen und Unternehmensanteile zu übertragen.
Eine Familienstiftung ist kein fest definierter Begriff, aber lässt sich als eine mit Vermögen ausgestattete Institution verstehen, die dauerhaft den Interessen der Familien und des Stifters dient. Festgehalten wird dies in einer sogenannten Satzung, welche auch in der Regel geändert und ergänzt werden kann. Das Vermögen wird somit von einer Stiftung und nicht von Personen oder Personenkreisen übernommen, sondern von der Stiftung selber. Die Stiftung hat keine Inhaber und ist rechtlich selbstständig. Der Stifter bringt in der Regel zu Lebzeiten oder beim Erbfall Vermögen wie Unternehmen, Unternehmensanteile, Immobilien, Guthaben und Wertpapierdepots in die Stiftung ein. Erträge aus der Stiftung werden den begünstigten Familienmitgliedern als Kapitalerträge ausgeschüttet.
Erbschaftsteuerliche und Schenkungssteuerliche Sachverhalte können sehr schnell komplex und vielschichtig sein. Bei einem Erbfall kommt es in der Regel zu steuerlichen, familienrechtlichen sowie gesellschaftsrechtlichen Fragen, welche fachmännisch aufgearbeitet werden müssen. Nicht nur die juristische Abwicklung ist dabei wichtig, sondern vor allem auch die steuerrechtliche Bewertung spielt eine große Rolle.
Bei einer Schenkung müssen neben den Freibeträgen weitere Voraussetzungen geprüft werden, um eine optimale Übertragung des Vermögens zu gewährleisten. Vor allem die Bewertung des Vermögens und die Möglichkeiten der Minderung von Vermögenswerten vor der Übertragung spielen dabei eine große Rolle.
Wir konzentrieren uns in unserer Beratung auf eine optimale Ausgangssituation und Steuergestaltung, damit die Nachfolger und Beschenkte keine zu hohe steuerliche Belastung erfährt.
Konkret unterstützen wir Sie bei folgenden Sachverhalten:
Unser Ansatz bei den Steuerberatungsleistungen ist durch eine individuelle und persönliche Betreuung unserer Mandanten geprägt.
Unsere Stärken liegen in der Beratung von Unternehmen – regional, bundesweit oder international – und selbstverständlich der Beratung vermögender Privatpersonen und Familienunternehmen.
Wir betreuen unsere Mandanten immer auf Augenhöhe: Bei uns sind Sie keine Nummer, sondern stets „A-Mandant“. Wir arbeiten mit Ihnen partnerschaftlich zusammen – in der Absicht, dies möglichst langfristig zu tun. Profitieren Sie von unseren umfassenden Steuerberater Leistungen für Privatpersonen und Unternehmen.
Wir bieten und garantieren Ihnen umfassende Unternehmens- und Steuerberatung sowie einen exzellenten Service. Nur Sie, Ihr Unternehmen, Ihre Interessen & Ziele sind Mittelpunkt unserer Arbeit. Durch unsere Hands-on-Mentalität können wir Sie durch Empathie und Fachkenntnis genau dort unterstützen, wo Sie unsere Hilfe benötigen. Wir sehen uns als ein Teil Ihres Unternehmens und fühlen uns somit mitverantwortlich für Ihren Erfolg und Ihre Rechtssicherheit. Unsere Tätigkeiten richten wir individuell nach Ihren Bedürfnissen und Fragen aus.
Durch den Einsatz von neuester Software und unserer DATEV-Unternehmens-Online-Plattform haben Sie die Möglichkeit digital Ihre tagesaktuelle Buchhaltung, Finanzauswertungen, Rechnungsbilder, Lohnabrechnungen und vieles mehr von überall aus der Welt einzusehen. Ihre Auswertungen werden von uns stets persönlich, monatlich analysiert und Ihnen wird ein individueller und leicht verständlicher Report zur Verfügung gestellt. Lohnabrechnungen werden Ihren Mitarbeitern Online mithilfe einer TAN zur Verfügung gestellt oder auch auf Wunsch direkt an Ihre Mitarbeiter per Post zugesendet.
Die Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Gesetze im Inland, aber auch Regelungen in der EU und zu Drittländern ändern sich stetig. Durch unsere ständigen Pflichtseminare aller unserer Mitarbeiter garantieren wir für aktuelles Fachwissen auf höchstem Niveau. Zusätzlich sind wir an Hochschulen als Dozenten und Lehrkräfte vertreten. Beispielsweise an der Hochschule für Wirtschaft und Recht im dualen Studiengang: Steuer- und Prüfungswesen sowie an der Fachhochschule für Ökonomie und Management (FOM). Dort bilden wir Mitarbeiter von anderen Steuerkanzleien und der Wirtschaft und Industrie in Steuerlehre fort. Wir sind Ansprechpartner für Fragen und genießen durch unsere Expertise ein hohes Ansehen.
Unsere Arbeit beginnt bei einfachen schriftlichen oder mündlichen Auskünften und geht bis hin zu ausführlichen steuerlichen Stellungnahmen, Gutachten und Expertisen. Bei der laufenden Steuerberatung sind kurzfristig Auskünfte per Telefon oder E-Mail selbstverständlich. Dadurch erhalten Sie immer zeitnah die nötige steuerrechtliche und unternehmerische Hilfestellung für Ihr Anliegen, welche immer genau auf den Punkt gebracht werden.
Wir richten uns immer nach Ihren individuellen Bedürfnissen und vereinbaren auf Wunsch zeitnah persönliche Beratungsgespräche sowie Videokonferenzen, bei denen wir Ihnen das komplexe Steuersystem mit Beispielen leicht verständlich und auf Ihre individuellen Fragen und Ziele angepasst, näherbringen. Uns ist es wichtig, dass wir auf Ihre Fragen präzise und sehr klar verständlich eingehen. Wir vermeiden stets komplexe und verschachtelte Formulierungen, denn unser Ziel ist es, dass Sie die Besprechung mit einem guten Gefühl und vor allem mit klaren und transparenten Aussagen unsererseits verlassen.
In aufwändigeren oder komplexeren Fällen entwerfen wir Ihnen schriftliche, praxisnahe Strategien und Konzepte, die Ihnen bei der Gestaltung Ihres Vorhabens den Weg weisen sollen und an denen Sie Ihre weiteren Planungen ausrichten können.
Wir begleiten Sie bei Ihren Projekten und Vorhaben. Insbesondere beim Verkauf Ihres Unternehmens, der Unternehmensnachfolge, der Gründung von Gesellschaften, der Umstrukturierung, der steuerlich optimalen Gestaltung Ihres Unternehmens, der Einführung eines geeigneten Compliance-Systems, der Digitalisierung Ihrer Buchhaltung und weiteren internen Prozessen. Wir arbeiten mit Ihnen ein internes System aus, bei dem Mitarbeiter bei Krankheit, Urlaub oder ähnlichem schnell und effizient vertreten werden können.
Gerne begleiten wir Sie als steuerlicher Berater bei Betriebsprüfungen, Kaufverträgen, Due-Diligence-Prüfungen und ähnlichen Situationen, bei denen es auf unsere unmittelbare Anwesenheit vor Ort ankommt. Dabei können wir Sie stets nach Ihren Bedürfnissen unterstützen - aktiv als Ihr steuerlicher Vertreter oder diskret im Hintergrund.
Unser Ziel ist es Ihrem Recht stets außergerichtlich zum Erfolg zu verhelfen. Erst, wenn es unumgänglich ist, gehen wir vor Gericht. Wir begleiten Ihr Unternehmen wirtschaftlich und rechtssicher, um eine spätere Reparatur bereits eingetretener Schäden, vor Gericht zu vermeiden. Unser Ansatz setzt daher eine frühzeitige Unternehmens- und Steuerberatung voraus. Sehen Sie uns als Ihre ausgelagerte Unternehmensberatungs- und Steuerabteilung und sprechen Sie uns gerne rechtzeitig auf alle Fragen und geplanten wirtschaftlichen Aktivitäten an.
Natürlich vertreten wir Sie auch vor Gericht, wenn eine außergerichtliche Einigung mal nicht zu erzielen ist. Prinzipiell gehen wir nur mit Fällen vor Gericht, bei denen wir die Erfolgsaussichten besonders positiv einschätzen. Wir vertreten Sie vor Gericht nur um zu gewinnen und Ihre Interessen zu wahren.
Rund um die Uhr erreichbar. 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag. Vereinbaren Sie einen Termin oder hinterlassen Sie einen Rückrufwunsch. Wir melden uns zeitnah – in der Regel am selben Tag.
Hinterlassen Sie uns auch gerne eine Nachricht oder einen Terminwunsch über unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
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