Steuerberatung International

Für Unternehmen mit globalen Aktivitäten ist eine professionelle Steuerberatung international unerlässlich. Wir sind spezialisierte Steuerberater für Internationales Steuerrecht. Für Unternehmer und Personen, die im Ausland investieren, jegliche Anknüpfungspunkte über die deutschen Grenzen hinaus haben und vor allem als ausländisches Unternehmen in Deutschland investieren und am deutschen sowie europäischen Markt tätig werden möchten, sind wir genau die richtigen Ansprechpartner. Bei internationalen Geschäften, Gründungen von Zweigstellen, Gesellschaften oder gar einem Weg- oder Zuzug von oder nach Deutschland müssen sehr viele besondere Reglungen, Gesetze und internationale Abkommen im Blick behalten werden. Als spezialisierte Steuerberater für Internationales Steuerrecht sind wir Experten auf diesem Gebiet. 

Wir sind überzeugt, dass effektive Kommunikation der Schlüssel zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit ist. Wir legen  großen Wert darauf, dass unsere Beratung nicht nur auf Deutsch und Englisch, sondern auch auf Türkisch verfügbar ist. Steuerliche Kompetenz auf höchstem Niveau für Unternehmen und Privatpersonen. Wir kombinieren internationale Expertise mit persönlicher Präsenz und hoher fachlicher Kompetenz, um unseren Mandanten individuelle Lösungen zu bieten.

Unsere internationale Steuerberatungsdienstleistung ist in Deutsch, Englisch und Türkisch verfügbar, um Ihre Anforderungen in jeder Sprache zu erfüllen.

  • Steuerberater Internationales Steuerrecht

Spezialisierte Steuerberater für Internationales Steuerrecht in Berlin

Die Globalisierung ist unaufhaltsam und bringt viele Chancen für Unternehmer. Fast alle unserer Mandanten haben Geschäftsbeziehungen und Anknüpfungspunkte im Ausland. Sei es durch eine Expansion in das Ausland und der damit verbundenen Investitionen, Lieferungen und Leistungen an internationale Kunden, Holding-Strukturen, Mutter- sowie Tochtergesellschaften außerhalb von Deutschland, Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland oder nach Deutschland sowie Maßnahmen für die Vermeidung einer doppelten Besteuerung. Als spezialisierte Steuerberater für Internationales Steuerrecht in Berlin können wir Ihnen durch unsere langjährige Expertise, unsere ständige Weiterbildung und Lehre an Universitäten sowie die Betreuung von großen international tätigen Mandanten, die bestmögliche und optimale steuerliche Betreuung garantieren und denken über den Tellerrand hinaus. Als Privatperson lohnt es sich ebenfalls professionelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Vor allem bei einem Wegzug aus Deutschland, einer Investition im Ausland, den damit verbundenen Einnahmen oder einer Entsendung als Arbeitnehmer in ein anderes Land. Als Steuerberater für Internationales Steuerrecht sind wir spezialisiert auf diese Themen und unterstützen Sie schnell, vorausschauend und finden gemeinsam die beste Lösung für Ihr Anliegen. Wir betreuen eine Vielzahl von international tätigen Mandanten in deutsche, englischer und türkischer Sprache. In sehr vielen Ländern haben wir Kooperationspartner vor Ort. Durch unser breites Netzwerk aus spezialisierten Steuerberatern, Anwälten und Notaren können wir Ihnen in fast in allen Ländern auf der Welt eine ganzheitliche Betreuung aus einer Hand anbieten.
Themen:
  • Internationales Steuerrecht für Unternehmen und Konzerne

    Viele Gesellschaften, egal ob Sie als AG, GmbH oder GmbH & Co KG firmiert sind, haben im Rahmen Ihres Wachstums Berührungspunkte mit dem Internationalen Steuerrecht. Daher kommt es schnell zu Fragen, wie man gewisse Vorhaben steueroptimal und vor allem rechtssicher gestaltet.

    Viele Deklarationspflichten in der EU, insbesondere bei der Umsatzsteuer durch Lieferungen und Leistungen an Unternehmer und Privatpersonen (OSS-Verfahren, Reversed Charge Verfahren, Zollregelungen, Incoterms, Versandhandelsregelung, Innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe und vieles mehr) sowie Doppelbesteuerungsabkommen für die Zuordnung des Besteuerungsrechts und Mutter-Tochter-Richtlinien, machen es für Unternehmer nicht leicht eine rechtssichere Entscheidung zu treffen.

    Genau an dieser Stelle treten wir mit all unserem Fachwissen, Netzwerk und unserer Kreativität für Sie als spezialisierte Steuerberater für Internationales Steuerrecht ein und unterstützen Sie schnell, flexibel und kompetent.

    Investition in Deutschland als ausländisches Unternehmen

    Als erfahrene Steuerberater für Internationales Steuerrecht in Berlin mit hoher Kompetenz für rechtssichere Lösungen bieten wir vor allem Investoren und ausländischen Unternehmen ein Rundum-Sorglos-Paket. Wir beraten und unterstützen Sie zu allen Belangen und können durch unser Wissen eine steuerlich optimale Struktur gewährleisten.

    Gründung und Beteiligungen von deutschen Gesellschaften
    Grenzüberstreitende Unternehmensstrukturen
    Besteuerung von Betriebsstätten und Gesellschaften in Deutschland

    Beratung für inländische Unternehmen

    Sehr viele inländischen Unternehmen haben Bezug zum Ausland. Dadurch stellen sich häufig komplexe Fragen für Sie. Unter anderem, wie die Expansion im Ausland am besten gestaltet werden sollte, welche Voraussetzungen für Lieferungen und Leistungen an ausländische Kunden beachtetet werden müssen und was bei einer Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland beachtet werden sollte. Darüber hinaus sind Doppelbesteuerungsabkommen im Überblick zu behalten, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Als Steuerberater für Internationales Steuerrecht stehen wir Ihnen zur Seite.

    Hinzurechnungsbesteuerung
    Internationale Unternehmensstrukturen
    Verrechnungspreisdokumentation
  • Internationales Steuerrecht für Privatpersonen und Investoren

    Privatpersonen aus Deutschland haben sehr häufig Bezug zum Ausland, sobald die ersten Investitionen über die Grenzen hinaus ansteht, ein Wegzug geplant ist oder eine Entsendung im Rahmen des Einstellungsverhältnisses ansteht. Diese Sachverhalte können unter anderem steuerliche Folgen auslösen. Wir als spezialisierte Steuerberater für Internationales Steuerrecht können Ihnen mit einer proaktiven Unterstützung und Gestaltungsberatung zur Seite stehen.

    Wir betreuen und beraten regelmäßig zu folgenden Fällen:

    • Besteuerung von Einnahmen aus Immobilien im Ausland
    • Vermeidung der Doppelbesteuerung
    • Vermeidung und Gestaltung zur Wegzugsbesteuerung im Erbfall oder bei einem Wegzug ins Ausland
    • Vermeidung einer Hinzurechnungsbesteuerung bei Gesellschaftern
    • Besteuerung von ausländischen Gewinnausschüttungen und anderen Kapitalerträgen wie Zinsen und Aktienverkauf
    • Gestaltung und Beratung zu Abfindungszahlungen
    • Beratung zur Besteuerung bei Entsendung und Grenzgängern
    • Gestaltungen und Beratung zu Kryptowährungen
    • Beratung zu Internationalen Erbschaftsfällen und Schenkungen
    • Rechtssichere Selbstanzeige und Nacherklärung von Einnahmen aus dem Ausland

    Diese Liste ist nicht abschließend. Viele Fälle mit internationalem Bezug verbergen Fallstricken, welche nur spezialisierte Steuerberater erkennen können. Daher ist es ratsam, Ihre Angelegenheiten professionellen und erfahrenen Steuerberatern anzuvertrauen.

    Welches Land hat das Besteuerungsrecht?

    Sie sind in mehreren Ländern ansässig und wissen nicht, welches Land das Besteuerungsrecht hat und in welchem Land Sie unbeschränkt steuerpflichtig sind? In der Regel erhalten Sie von den Finanzämtern die Aufforderung in den jeweiligen Ländern wie eine unbeschränkt steuerpflichtige Person Steuern abzuführen - doch das ist meistens nicht richtig. Denn das DBA und die nationalen Gesetze sind in diesen Fällen genau zu beachten. Nach dem DBA sind die sog. Tie-Breaker-Regeln entscheidend, nach nationalem Recht reicht ein Wohnsitz oder ein gewöhnlicher Aufenthalt für die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland aus. Aber auch in diesem Fall gibt es Stellschrauben zur Gestaltung, um eine unbeschränkte Steuerpflicht zu vermeiden. Lassen Sie Ihren Fall von uns als spezialisierte Steuerberater für Internationales Steuerrecht schnell und unkompliziert prüfen.

    Beratung für Investoren und Privatpersonen aus dem Ausland

    Auch Privatpersonen und Investoren aus dem Ausland, die sich in Deutschland ein Standbein aufbauen möchten oder Direktinvestitionen tätigen, benötigen professionelle Beratung aus einer Hand. Als Steuerberater für Internationales Steuerrecht in Berlin wissen wir genau, wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann. Wir kennen alle Einzelheiten der Doppelbesteuerungsabkommen. Folgende Leistungen erbringen wir für Sie als fachkundige Steuerberater für Internationales Steuerrecht:

    • Erstellung der Steuererklärungen
    • Notwendige Anmeldungen und Deklarationen gegenüber dem Finanzamt
    • Koordination von Visa- und Aufenthaltsangelegenheiten
    • Steuerberatung zu DBA (Doppelbesteuerungsabkommen)
    • Beratung von Geschäftsführern inländischer Gesellschaften
    • Beratung und Prüfung von Renten und Altersbezügen aus Deutschland
    • Beratung zur Besteuerung bei Entsendung und Grenzgängern
    • Gestaltung und Beratung zu Abfindungszahlungen
    • Beratung und Verminderung vom Quellsteuerabzug (Abzugsteuern)
    • Beratung zu Internationalen Erbschaftsfällen und Schenkungen
Unsere Stärken:
Steuerberater Leistungen - Individuelle Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse

Unser Ansatz bei den Steuerberatungsleistungen ist durch eine individuelle und persönliche Betreuung unserer Mandanten geprägt.

Unsere Stärken liegen in der Beratung von Unternehmen – regional, bundesweit oder international – und selbstverständlich der Beratung vermögender Privatpersonen und Familienunternehmen.

Wir betreuen unsere Mandanten immer auf Augenhöhe: Bei uns sind Sie keine Nummer, sondern stets „A-Mandant“. Wir arbeiten mit Ihnen partnerschaftlich zusammen – in der Absicht, dies möglichst langfristig zu tun. Profitieren Sie von unseren umfassenden Steuerberater Leistungen für Privatpersonen und Unternehmen.

Leistungen der Steuerberater
Was können Sie konkret von CICEK erwarten?

Wir bieten und garantieren Ihnen umfassende Unternehmens- und Steuerberatung sowie einen exzellenten Service. Nur Sie, Ihr Unternehmen, Ihre Interessen & Ziele sind Mittelpunkt unserer Arbeit. Durch unsere Hands-on-Mentalität können wir Sie durch Empathie und Fachkenntnis genau dort unterstützen, wo Sie unsere Hilfe benötigen. Wir sehen uns als ein Teil Ihres Unternehmens und fühlen uns somit mitverantwortlich für Ihren Erfolg und Ihre Rechtssicherheit. Unsere Tätigkeiten richten wir individuell nach Ihren Bedürfnissen und Fragen aus.

Digitale Steuerberatung, Buchhaltung und Lohnabrechnungen

Durch den Einsatz von neuester Software und unserer DATEV-Unternehmens-Online-Plattform haben Sie die Möglichkeit digital Ihre tagesaktuelle Buchhaltung, Finanzauswertungen, Rechnungsbilder, Lohnabrechnungen und vieles mehr von überall aus der Welt einzusehen. Ihre Auswertungen werden von uns stets persönlich, monatlich analysiert und Ihnen wird ein individueller und leicht verständlicher Report zur Verfügung gestellt. Lohnabrechnungen werden Ihren Mitarbeitern Online mithilfe einer TAN zur Verfügung gestellt oder auch auf Wunsch direkt an Ihre Mitarbeiter per Post zugesendet.

Expertise und Professionalität setzt eine ständige Fortbildung voraus

Die Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Gesetze im Inland, aber auch Regelungen in der EU und zu Drittländern ändern sich stetig. Durch unsere ständigen Pflichtseminare aller unserer Mitarbeiter garantieren wir für aktuelles Fachwissen auf höchstem Niveau. Zusätzlich sind wir an Hochschulen als Dozenten und Lehrkräfte vertreten. Beispielsweise an der Hochschule für Wirtschaft und Recht im dualen Studiengang: Steuer- und Prüfungswesen sowie an der Fachhochschule für Ökonomie und Management (FOM). Dort bilden wir Mitarbeiter von anderen Steuerkanzleien und der Wirtschaft und Industrie in Steuerlehre fort. Wir sind Ansprechpartner für Fragen und genießen durch unsere Expertise ein hohes Ansehen.

Einfache schriftliche und mündliche Auskünfte

Unsere Arbeit beginnt bei einfachen schriftlichen oder mündlichen Auskünften und geht bis hin zu ausführlichen steuerlichen Stellungnahmen, Gutachten und Expertisen. Bei der laufenden Steuerberatung sind kurzfristig Auskünfte per Telefon oder E-Mail selbstverständlich. Dadurch erhalten Sie immer zeitnah die nötige steuerrechtliche und unternehmerische Hilfestellung für Ihr Anliegen, welche immer genau auf den Punkt gebracht werden.

Persönliche Beratung

Wir richten uns immer nach Ihren individuellen Bedürfnissen und vereinbaren auf Wunsch zeitnah persönliche Beratungsgespräche sowie Videokonferenzen, bei denen wir Ihnen das komplexe Steuersystem mit Beispielen leicht verständlich und auf Ihre individuellen Fragen und Ziele angepasst, näherbringen. Uns ist es wichtig, dass wir auf Ihre Fragen präzise und sehr klar verständlich eingehen. Wir vermeiden stets komplexe und verschachtelte Formulierungen, denn unser Ziel ist es, dass Sie die Besprechung mit einem guten Gefühl und vor allem mit klaren und transparenten Aussagen unsererseits verlassen.

Entwurf von steuerlichen Konzepten und Strategien sowie Expertisen

In aufwändigeren oder komplexeren Fällen entwerfen wir Ihnen schriftliche, praxisnahe Strategien und Konzepte, die Ihnen bei der Gestaltung Ihres Vorhabens den Weg weisen sollen und an denen Sie Ihre weiteren Planungen ausrichten können.

Optimierung von Prozessen und Projektbetreuung

Wir begleiten Sie bei Ihren Projekten und Vorhaben. Insbesondere beim Verkauf Ihres Unternehmens, der Unternehmensnachfolge, der Gründung von Gesellschaften, der Umstrukturierung, der steuerlich optimalen Gestaltung Ihres Unternehmens, der Einführung eines geeigneten Compliance-Systems, der Digitalisierung Ihrer Buchhaltung und weiteren internen Prozessen. Wir arbeiten mit Ihnen ein internes System aus, bei dem Mitarbeiter bei Krankheit, Urlaub oder ähnlichem schnell und effizient vertreten werden können.

Begleitung von Betriebsprüfungen, Verhandlungen

Gerne begleiten wir Sie als steuerlicher Berater bei Betriebsprüfungen, Kaufverträgen, Due-Diligence-Prüfungen und ähnlichen Situationen, bei denen es auf unsere unmittelbare Anwesenheit vor Ort ankommt. Dabei können wir Sie stets nach Ihren Bedürfnissen unterstützen - ​aktiv als Ihr steuerlicher Vertreter oder diskret im Hintergrund.

Unserer Stärken sind außergerichtliche Lösungen

Unser Ziel ist es Ihrem Recht stets außergerichtlich zum Erfolg zu verhelfen. Erst, wenn es unumgänglich ist, gehen wir vor Gericht. Wir begleiten Ihr Unternehmen wirtschaftlich und rechtssicher, um eine spätere Reparatur bereits eingetretener Schäden, vor Gericht zu vermeiden. Unser Ansatz setzt daher eine frühzeitige Unternehmens- und Steuerberatung voraus. Sehen Sie uns als Ihre ausgelagerte Unternehmensberatungs- und Steuerabteilung und sprechen Sie uns gerne rechtzeitig auf alle Fragen und geplanten wirtschaftlichen Aktivitäten an.

Vertretung vor Gericht

Natürlich vertreten wir Sie auch vor Gericht, wenn eine außergerichtliche Einigung mal nicht zu erzielen ist. Prinzipiell gehen wir nur mit Fällen vor Gericht, bei denen wir die Erfolgsaussichten besonders positiv einschätzen. Wir vertreten Sie vor Gericht nur um zu gewinnen und Ihre Interessen zu wahren.

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