E-Rechnung Pflicht für Unternehmen

Die E-Rechnung Pflicht für Unternehmen ist seit 2025 eines der wichtigsten steuerlichen Digitalisierungsthemen im B2B-Bereich. Sie betrifft nicht nur die technische Übermittlung von Rechnungen, sondern auch Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, GoBD-Archivierung, ERP-Systeme, Rechnungsprozesse und interne Kontrollen.

Besonders größere Unternehmen, GmbHs, Holdings und Unternehmensgruppen sollten die Übergangsfristen nicht nur kennen, sondern frühzeitig nutzen. Wer erst kurz vor Ablauf der Fristen handelt, riskiert fehlerhafte Rechnungsprozesse, Probleme beim Vorsteuerabzug und unnötige Risiken in der Betriebsprüfung.

Als Steuerberater in Berlin unterstützen wir Unternehmen dabei, E-Rechnungsprozesse steuerlich sicher, GoBD-konform und prüfungssicher umzusetzen.
E-Rechnung Pflicht für Unternehmen

Welche Fristen gelten 2025, 2026, 2027 und 2028?

Die kurze Antwort: Die E-Rechnung Pflicht für Unternehmen gilt im inländischen B2B-Bereich seit dem 1. Januar 2025 zunächst für den Empfang von E-Rechnungen. Für die Ausstellung von E-Rechnungen gelten Übergangsfristen. Größere Unternehmen müssen die Umstellung spätestens bis 2027 beherrschen.

Ab 2028 wird die E-Rechnung im B2B-Bereich grundsätzlich zum Standard. Für GmbHs, Holdings und Unternehmensgruppen ist die E-Rechnung nicht nur eine technische Pflicht. Sie ist ein steuerliches Organisations- und Kontrollthema. Als Steuerberater Berlin unterstützen wir Unternehmen dabei, E-Rechnungsprozesse steuerlich sicher, GoBD-konform und prüfungssicher umzusetzen.

Die wichtigsten Fristen zur E-Rechnung für Unternehmen im Überblick:

2025

Empfangspflicht
Unternehmen müssen E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können. Für die Ausstellung gelten Übergangsregelungen.

2026

Übergangsphase & Prozessprüfung
Die Übergangsphase läuft weiter. Unternehmen sollten Rechnungsprozesse, ERP-Systeme, Archivierung und interne Kontrollen spätestens jetzt überprüfen.

2027

Ausstellungspflicht (>800k Umsatz)
Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro wird die Ausstellung von E-Rechnungen im B2B-Bereich grundsätzlich verpflichtend.

2028

Vollständige Umstellung
Die E-Rechnung wird im inländischen B2B-Bereich grundsätzlich zum Standard. Die Übergangsregelungen laufen aus.
Kurz gesagt: Empfang seit 2025, verpflichtende Ausstellung je nach Unternehmensgröße spätestens ab 2027 oder 2028.

Für welche Unternehmen ist die E-Rechnung besonders relevant?

Die Regelungen betreffen grundsätzlich Rechnungen über Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmen. Dazu können insbesondere gehören:

  • GmbHs
  • Unternehmensgruppen
  • Holdings
  • Mittelständische Unternehmen
  • Größere Dienstleister
  • Handelsunternehmen
  • Produzierende Unternehmen
  • Unternehmen mit vielen Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Unternehmen mit mehreren ERP-, DMS- oder Buchhaltungssystemen
  • Unternehmen mit konzerninternen Rechnungen
Kanzlei-Empfehlung:
Überprüfen Sie regelmäßig die technische Konformität Ihrer Rechnungsquellen. In Zusammenarbeit mit unserer zertifizierten IT-Steuerberatung stellen wir reibungslose Schnittstellen auf.
Für Unternehmensgruppen ist die E-Rechnung besonders wichtig, weil Rechnungsprozesse häufig nicht nur eine Gesellschaft betreffen. Wenn operative GmbHs, Holdinggesellschaften und verbundene Unternehmen untereinander abrechnen, müssen die Prozesse einheitlich und steuerlich belastbar sein. Mehr zu unserer steuerlichen Begleitung für Unternehmen finden Sie auf unserer Seite Steuerberatung für Unternehmen.

Warum der Empfang allein nicht genügt

Wichtige Prüfbereiche für Unternehmen:

  • Wer überwacht das Postfach?
  • Wie wird der richtige Rechnungsempfänger festgestellt?
  • Wie wird die XML-Datei lesbar gemacht?
  • Werden Pflichtangaben automatisiert oder manuell geprüft?
  • Wie gelangen die Daten in ERP und Buchhaltung?
  • Was geschieht mit fehlerhaften Rechnungen?
  • Wo wird der strukturierte Originalteil archiviert?
  • Wie werden Freigabe, Buchung und Zahlung dokumentiert?
  • Wie werden doppelte Rechnungen erkannt?
Ein separates E-Mail-Postfach erfüllt zwar grundsätzlich die technische Mindestanforderung für den Empfang. Für einen belastbaren Unternehmensprozess reicht dies jedoch regelmäßig nicht aus.
Bei einem hybriden Format wie ZUGFeRD sind im Konfliktfall die strukturierten Daten maßgeblich, nicht die sichtbare PDF-Darstellung. Deshalb darf sich die Prüfung nicht nur auf das PDF-Bild beschränken.

Typische Praxisprobleme bei der E-Rechnung

Die folgenden Beispiele sind schematische Praxissituationen. Sie zeigen, an welchen Stellen Unternehmen ihre Prozesse besonders sorgfältig prüfen sollten.

Praxisbeispiel 1: Die XML-Datei geht bei der Weiterleitung verloren

Eine GmbH erhält eine ZUGFeRD-Rechnung per E-Mail. Ein Mitarbeiter speichert nur die sichtbare PDF-Datei ab und leitet diese an die Buchhaltung weiter. Die eingebetteten strukturierten Rechnungsdaten werden beim verwendeten Prozess nicht übernommen.

Das Problem:

Die Buchhaltung arbeitet nur mit der sichtbaren Darstellung. Der für die E-Rechnung maßgebliche strukturierte Teil wird weder geprüft noch in seiner ursprünglichen Form archiviert.

Sinnvolle Lösung:
  • Originaldatei unverändert übernehmen
  • Strukturierten Teil automatisiert extrahieren
  • Rechnungsdaten validieren
  • PDF und XML miteinander abgleichen
  • Originaldatei im Archiv eindeutig dokumentieren

Umsatzsteuerlich muss zumindest der strukturierte Teil einer E-Rechnung unversehrt in seiner ursprünglichen Form aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt grundsätzlich acht Jahre.

Praxisbeispiel 2: Das PDF sieht richtig aus, die XML-Daten sind falsch

Eine Ausgangsrechnung wird im ERP-System als ZUGFeRD-Datei erzeugt. In der PDF-Darstellung erscheinen Steuersatz, Rechnungsbetrag und Leistungsbeschreibung korrekt. Im strukturierten Teil wurde jedoch aufgrund eines fehlerhaften Mappings ein unpassendes Umsatzsteuerkennzeichen übertragen.

Das Problem:

Menschen sehen eine scheinbar richtige Rechnung, während das System des Rechnungsempfängers andere oder unvollständige Daten verarbeitet.

Sinnvolle Lösung:
  • Steuerliche ERP-Kennzeichen prüfen
  • Pflichtfelder den richtigen XML-Datenfeldern zuordnen
  • Testrechnungen mit verschiedenen Sachverhalten erzeugen
  • Rechnungen vor dem Versand technisch validieren
  • Fehler- und Berichtigungsprozess definieren

Alle umsatzsteuerrechtlichen Pflichtangaben müssen grundsätzlich im strukturierten Teil enthalten sein. Ein bloßer Verweis auf eine unstrukturierte Anlage reicht nicht aus.

Praxisbeispiel 3: Eine Unternehmensgruppe verwendet uneinheitliche Prozesse

Eine Holding und mehrere Tochtergesellschaften nutzen ein gemeinsames E-Mail-Postfach. Die Gesellschaften arbeiten jedoch mit unterschiedlichen Buchhaltungs- und Archivierungssystemen.

Bei einer konzerninternen Rechnung ist zunächst nicht klar:

  • Welche Gesellschaft Rechnungsempfängerin ist
  • Wer die Leistung bestätigen muss
  • Welches Steuerkennzeichen anzuwenden ist
  • In welchem Archiv die Originaldatei gespeichert wird
  • Wer eine fehlerhafte Rechnung zurückweist
Das Problem:

Ein technisch zentraler Rechnungseingang führt nicht automatisch zu einem einheitlichen steuerlichen Prozess.

Sinnvolle Lösung:
  • Rechnungseingang nach Gesellschaften trennen
  • Eindeutige Zuständigkeiten festlegen
  • Intercompany-Fälle gesondert dokumentieren
  • Einheitliche Mindestkontrollen definieren
  • Schnittstellen zwischen Holding und Tochtergesellschaften testen

Praxisbeispiel 4: Der Rechnungseingang funktioniert, aber niemand bearbeitet Fehler

Ein Lieferant übermittelt eine formal fehlerhafte XRechnung. Das System importiert die Datei nicht und verschiebt sie in einen technischen Fehlerordner. Die Fachabteilung bemerkt dies erst nach einer Mahnung.

Das Problem:

Es gibt zwar einen Empfangskanal, aber keinen überwachten Ausnahmeprozess.

Sinnvolle Lösung:
  • Fehlerpostfach oder Fehlerdashboard einrichten
  • Verantwortliche und Vertretungen benennen
  • Bearbeitungsfristen festlegen
  • Lieferanten über erforderliche Korrekturen informieren
  • Fehlerursachen systematisch auswerten

Der CICEK E-Rechnungs-Check

Der CICEK E-Rechnungs-Check betrachtet nicht nur das Dateiformat. Geprüft wird der vollständige steuerliche und organisatorische Rechnungsprozess – vom Anwendungsbereich bis zur Archivierung.

1. Anwendungsbereich und Fristen bestimmen

Zunächst wird geklärt, welche Gesellschaften, Umsätze und Rechnungsarten betroffen sind.

Geprüft werden insbesondere:

  • Sitz und umsatzsteuerliche Einordnung der Beteiligten
  • B2B-, B2C- und B2G-Umsätze
  • Steuerfreie Umsätze
  • Kleinbetragsrechnungen
  • Kleinunternehmerfälle
  • Maßgeblicher Vorjahresumsatz
  • Anwendbare Übergangsfristen
Ergebnis:

Eine klare Übersicht, welche Gesellschaft ab welchem Zeitpunkt E-Rechnungen empfangen oder ausstellen muss.

2. Rechnungsströme erfassen

Im zweiten Schritt werden die tatsächlichen Rechnungsprozesse aufgenommen.

Dazu gehören:

  • Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Wiederkehrende Rechnungen
  • Gutschriften und Berichtigungen
  • Intercompany-Rechnungen
  • Anzahlungs- und Schlussrechnungen
  • ERP-, DMS- und Buchhaltungssysteme
  • E-Mail-Postfächer, Portale und Schnittstellen
Ergebnis:

Eine Prozesslandkarte mit Medienbrüchen, manuellen Arbeitsschritten und kritischen Schnittstellen.

3. Formate und Datenqualität prüfen

Anschließend wird untersucht, ob die eingesetzten Formate technisch und steuerlich geeignet sind.

Geprüft werden beispielsweise:

  • XRechnung und ZUGFeRD-Versionen
  • Pflichtangaben im strukturierten Datensatz
  • Leistungsbeschreibung
  • Rechnungsnummern und Leistungszeitpunkte
  • Umsatzsteuerbeträge und Steuerkennzeichen
  • Empfänger- und Lieferantenstammdaten
  • Validierungsberichte
  • Übereinstimmung von XML und lesbarer Darstellung
Ergebnis:

Eine Liste technischer und inhaltlicher Fehler mit Priorisierung nach steuerlichem Risiko.

4. Umsatzsteuerliche Verarbeitung kontrollieren

Eine technisch valide Datei kann steuerlich trotzdem falsch sein. Deshalb wird geprüft, wie die Rechnungsdaten in der Buchhaltung verarbeitet werden.

Im Mittelpunkt stehen:

  • Steuersätze und Steuerbefreiungen
  • Reverse-Charge-Fälle
  • Innergemeinschaftliche Sachverhalte
  • Vorsteuerkontrollen
  • Rechnungsberichtigungen
  • Gutschriften
  • Intercompany-Leistungen
  • Buchungs- und Freigabelogiken
Ergebnis:

Ein definierter Kontrollprozess für steuerlich sensible Rechnungen und Ausnahmefälle.

5. Archivierung und internes Kontrollsystem untersuchen

Im fünften Schritt wird geprüft, ob die Originaldateien vollständig und nachvollziehbar aufbewahrt werden.

Zu untersuchen sind:

  • Speicherung des strukturierten Originalteils
  • Schutz vor unbemerkten Veränderungen
  • Verknüpfung mit Buchung und Zahlung
  • Zugriffs- und Berechtigungskonzepte
  • Verfahrensdokumentation
  • Protokollierung von Bearbeitungsschritten
  • Aufbewahrungs- und Löschkonzepte
  • Datenzugriff bei einer Betriebsprüfung
Ergebnis:

Konkrete Maßnahmen für Archivierung, Dokumentation und interne Kontrollen.

6. Praxistest und Umsetzungsplan

Zum Abschluss werden typische Geschäftsvorfälle testweise durch den gesamten Prozess geschickt.

Mögliche Testszenarien:

  • Reguläre inländische B2B-Rechnung
  • XRechnung und ZUGFeRD
  • Rechnung mit fehlerhaften Stammdaten
  • Gutschrift oder Berichtigung
  • Konzerninterne Rechnung
  • Rechnung mit abweichendem Steuersachverhalt
  • Fehlerhafte oder nicht verarbeitbare Datei

Die Ergebnisse werden in einer Maßnahmenübersicht zusammengeführt.

Ergebnis:

Ein priorisierter Fahrplan mit Verantwortlichkeiten, Fristen und erforderlichen Systemanpassungen.

Was sollten Unternehmen jetzt konkret tun?

Unternehmen sollten die E-Rechnungspflicht nicht nur anhand der gesetzlichen Fristen beurteilen. Entscheidend ist, ob der gesamte Rechnungsprozess im Alltag zuverlässig funktioniert.

Prüfen Sie jetzt insbesondere:

  • Sind Verantwortlichkeiten zwischen Finance, Tax und IT festgelegt?
  • Können E-Rechnungen empfangen, gelesen und technisch verarbeitet werden?
  • Sind ERP-Stammdaten und Umsatzsteuerkennzeichen korrekt?
  • Gibt es einen geregelten Prozess für fehlerhafte Rechnungen?
  • Wird der strukturierte Originalteil unverändert archiviert?
  • Wurden Testrechnungen mit wichtigen Kunden und Lieferanten ausgetauscht?
  • Ist die Verfahrensdokumentation aktualisiert?
Der CICEK E-Rechnungs-Check verbindet diese Einzelprüfungen zu einem strukturierten Prüf- und Maßnahmenprozess.

Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht

Ab wann ist die E-Rechnung Pflicht für Unternehmen?
Gilt die E-Rechnung Pflicht auch für GmbHs?
Ist eine PDF-Rechnung ab 2025 noch erlaubt?
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
Müssen E-Rechnungen GoBD-konform archiviert werden?
Kann eine fehlerhafte E-Rechnung den Vorsteuerabzug gefährden?
Was sollten Unternehmen wegen der E-Rechnung Pflicht zuerst prüfen?
24 Stunden Telefonservice

Rund um die Uhr erreichbar. 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag. Vereinbaren Sie einen Termin oder hinterlassen Sie einen Rückrufwunsch. Wir melden uns zeitnah – in der Regel am selben Tag.

+49 30 439730-0

Online-Anfrage

Hinterlassen Sie uns auch gerne eine Nachricht oder einen Terminwunsch über unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Kontaktformular

Cicek Tax Kanzlei App
CICEK TAX Kanzlei App

Alle wichtigen Infos aus Ihrer Kanzlei und von Ihrem Steuerberater, immer aktuell, immer parat.

Durch Klick auf "Einverstanden" werden alle Cookies und Dienste aktiviert, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind. Weitere Cookies und Dienste werden genutzt, um externe Inhalte anzeigen und die Zugriffe auf unsere Website analysieren zu können. Um keine Einwilligung zu erteilen oder die Nutzung von Cookies zu personalisieren, nutzen Sie die "Datenschutzeinstellungen".