Wegzugsbesteuerung 2026

Wegzugsbesteuerung: Was Sie als GmbH-Gesellschafter wissen müssen

Als Steuerberater mit Expertise im internationalen Steuerrecht unterstützen wir regelmäßig Unternehmer bei der Verlagerung ihres Wohnsitzes ins Ausland. Die Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 AStG kann insbesondere für GmbH-Gesellschafter eine erhebliche steuerliche Belastung auslösen. Eine frühzeitige und strategische Planung ist daher besonders wichtig. In diesem Beitrag erläutern wir die aktuelle Rechtslage, zentrale Voraussetzungen und wichtige Gestaltungsmöglichkeiten.

Was ist die Wegzugsbesteuerung?

Die Wegzugsbesteuerung kann greifen, wenn ein Steuerpflichtiger Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält und Deutschland steuerlich verlässt. Erfasst werden grundsätzlich Beteiligungen im Sinne des § 17 EStG, wenn der Steuerpflichtige innerhalb der letzten fünf Jahre unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % an der Kapitalgesellschaft beteiligt war. Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen des § 6 AStG erfüllt sein. Dabei behandelt das Finanzamt die Anteile steuerlich so, als wären sie zum aktuellen gemeinen Wert veräußert worden, obwohl tatsächlich kein Verkauf stattfindet. Dadurch können die bis zum Wegzug entstandenen Wertsteigerungen der Anteile der deutschen Besteuerung unterliegen. Ohne frühzeitige Planung kann dies zu einer erheblichen Steuerbelastung führen. Die festgesetzte Wegzugssteuer kann auf Antrag grundsätzlich in sieben gleichen Jahresraten entrichtet werden. In der Regel verlangt das Finanzamt hierfür eine Sicherheitsleistung.

Wegzugsbesteuerung

Wegzugsbesteuerung: Wichtige Änderungen seit 2025

Seit 2025 wurde der Anwendungsbereich der Wegzugsbesteuerung erweitert. Neben Beteiligungen an Kapitalgesellschaften können nun unter bestimmten Voraussetzungen auch privat gehaltene Anteile an Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds betroffen sein.

  • Investmentfonds: Die Wegzugsbesteuerung kann bei Investmentanteilen greifen, wenn der Anleger innerhalb der letzten fünf Jahre unmittelbar oder mittelbar mindestens 1 % der ausgegebenen Investmentanteile gehalten hat oder die Anschaffungskosten der gehaltenen Anteile an dem Investmentfonds mindestens 500.000 Euro betragen.
  • Spezial-Investmentfonds: Auch bestimmte privat gehaltene Spezial-Investmentanteile wurden in die Wegzugsbesteuerung einbezogen.
  • Frühzeitige Prüfung: Neben GmbH- und anderen Kapitalgesellschaftsbeteiligungen sollten bei einem geplanten Wegzug daher auch größere Fondsbeteiligungen in die steuerliche Planung einbezogen werden.

Ob und in welcher Höhe eine Wegzugsbesteuerung entsteht, hängt von den individuellen Beteiligungsverhältnissen und den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ab. Eine frühzeitige steuerliche Prüfung vor dem Wegzug ist daher besonders wichtig.

Wie hoch ist die Wegzugsbesteuerung?

Die genaue Steuerbelastung hängt von mehreren Faktoren ab:

  1. Gemeiner Wert der Anteile: Der Wert der Beteiligung zum Zeitpunkt des Wegzugs.
  2. Anschaffungskosten: Die ursprünglichen Kosten für den Erwerb der Anteile.
  3. Steuerpflichtiger Gewinn: Die Differenz zwischen dem gemeinen Wert und den Anschaffungskosten.
  4. Persönlicher Steuersatz: Die tatsächliche Steuerbelastung hängt vom individuellen Einkommensteuersatz und den persönlichen Verhältnissen ab.

Vereinfachtes Rechenbeispiel:

  • Gemeiner Wert der Anteile: 1.000.000 €
  • Anschaffungskosten: 300.000 €
  • Fiktiver Veräußerungsgewinn: 700.000 €
  • Davon grundsätzlich 60 % steuerpflichtig (Teileinkünfteverfahren): 420.000 €
  • Bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 30 %: ca. 126.000 € Einkommensteuer

Das Rechenbeispiel dient lediglich der vereinfachten Veranschaulichung. Die tatsächliche Steuerbelastung hängt insbesondere vom persönlichen Steuersatz und den individuellen steuerlichen Verhältnissen ab. Zusätzlich können Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer anfallen.

Wegzugsbesteuerung vermeiden: Unsere Strategien für Sie

Unsere Kanzlei prüft individuelle Strategien, um die Wegzugsbesteuerung je nach Einzelfall zu reduzieren oder gegebenenfalls zu vermeiden:

Strukturoptimierung

  • Holdingstrukturen: Bestehende oder geplante Holdingstrukturen können im Rahmen einer frühzeitigen steuerlichen Gestaltung geprüft werden.
  • Internationale Optimierungsmodelle: Prüfung grenzüberschreitender Gestaltungen unter Berücksichtigung der deutschen und internationalen Steuerregelungen.
  • Nutzung EU-rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten: Je nach Einzelfall können europarechtliche Regelungen bei der steuerlichen Planung berücksichtigt werden.

Familienorientierte Ansätze

  • Steueroptimierte Übertragungsmodelle: Übertragung von Anteilen innerhalb der Familie unter Berücksichtigung der steuerlichen Folgen und der Wegzugsbesteuerung.
  • Einsatz von Nießbrauchsmodellen: Prüfung von Nießbrauchsrechten im Rahmen einer individuellen steuerlichen Gestaltung.
  • Integration in Nachfolgeplanungen: Einbindung der Wegzugsbesteuerung in die Unternehmensnachfolge.

Timing und Planung

  • Zeitpunkt des Wegzugs: Frühzeitige Planung des Wegzugs unter Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Situation.
  • Nutzung gesetzlicher Regelungen: Prüfung von Rückkehrregelungen und Möglichkeiten zur Ratenzahlung der Wegzugssteuer.

Unsere Erfahrung zeigt, dass eine individuelle und frühzeitige Planung der Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung dieser Strategien ist.

Die Wegzugsbesteuerung stellt GmbH-Gesellschafter vor komplexe steuerliche Herausforderungen. Eine proaktive und individuelle Steuerplanung ist daher besonders wichtig. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln und die steuerlichen Folgen eines geplanten Wegzugs frühzeitig zu berücksichtigen.

Wegzugsbesteuerung

Ihr Team der Cicek Steuerberatung: Experten für internationale Steuergestaltung und Wegzugsbesteuerung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

  • Geändert am .
24 Stunden Telefonservice

Rund um die Uhr erreichbar. 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag. Vereinbaren Sie einen Termin oder hinterlassen Sie einen Rückrufwunsch. Wir melden uns zeitnah – in der Regel am selben Tag.

+49 30 439730-0

Online-Anfrage

Hinterlassen Sie uns auch gerne eine Nachricht oder einen Terminwunsch über unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Kontaktformular

Cicek Tax Kanzlei App
CICEK TAX Kanzlei App

Alle wichtigen Infos aus Ihrer Kanzlei und von Ihrem Steuerberater, immer aktuell, immer parat.

Durch Klick auf "Einverstanden" werden alle Cookies und Dienste aktiviert, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind. Weitere Cookies und Dienste werden genutzt, um externe Inhalte anzeigen und die Zugriffe auf unsere Website analysieren zu können. Um keine Einwilligung zu erteilen oder die Nutzung von Cookies zu personalisieren, nutzen Sie die "Datenschutzeinstellungen".