Photovoltaikanlagen & Steuern
Photovoltaikanlagen und Steuern
Photovoltaikanlagen sind nicht nur eine nachhaltige Energiequelle, sondern auch eine Möglichkeit, langfristig Kosten zu sparen. Doch wie sieht es mit den Steuern auf eine PV-Anlage aus? Müssen Betreiber Steuern zahlen oder gibt es Wege, die Anlage steuerfrei zu betreiben?
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es erhebliche steuerliche Erleichterungen für private Solaranlagen. In diesem Artikel erfahren Sie, wann Ihre PV-Anlage steuerfrei ist und wann sie in der Steuererklärung angegeben werden muss.
Photovoltaikanlage steuerfrei: Wer profitiert von der Steuerbefreiung?
Mit dem Jahressteuergesetz 2022, das ab 2023 in Kraft trat, wurden die steuerlichen Regelungen für Photovoltaikanlagen erheblich vereinfacht. Dies bedeutet:
- Keine Einkommensteuer mehr auf die Einspeisevergütungfür Photovoltaikanlagen bis 30 kWpauf Einfamilienhäusern oder 15 kWp pro Wohneinheit.
- 0 % Umsatzsteuer auf den Kauf und die Installation – Eine Einsparung von 19 % Mehrwertsteuer.
- Kein bürokratischer Aufwand mehr– Betreiber kleiner PV-Anlagen müssen keine komplizierte Steuererklärung mehr ausfüllen.
Falls Ihre PV-Anlage steuerfrei bleiben soll, sollte die Anlagengröße unter 30 kWpliegen, um von den neuen steuerlichen Vorteilen zu profitieren.
PV-Anlage steuerfrei: Welche Bedingungen gelten?
Nicht jede Photovoltaikanlage fällt automatisch unter die Steuerbefreiung. Damit Ihre Photovoltaikanlage steuerfreibleibt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Maximale Leistung: Die Anlage darf höchstens 30 kWp (bei Einfamilienhäusern) oder 15 kWp pro Wohnung / Gewerbeeinheit haben.
- Private Nutzung im Vordergrund: Eine Einspeisung ins öffentliche Netz ist möglich, jedoch sollte die Nutzung nicht gewerblich erfolgen.
- Steuerliche Erleichterungen gelten rückwirkend: Auch ältere Anlagen, die vor 2023 installiert wurden, können von der Steuerbefreiung profitieren.
Falls Ihre Photovoltaikanlage größer als 30 kWp ist, könnte eine Steuerpflicht bestehen. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wann dies der Fall ist.
PV-Anlage Steuererklärung: Muss eine PV-Anlage angegeben werden?
Ob eine PV-Anlage in der Steuererklärung erfasst werden muss, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Photovoltaikanlagen bis 30 kWp: Müssen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden – das erspart Zeit und Bürokratie.
- Photovoltaikanlagen über 30 kWp: Die Einspeisevergütung muss als Einkommen versteuert werden.
- Freiwillige Umsatzsteuerpflicht: Falls die Vorsteuererstattung genutzt wird, muss die PV-Anlage in der Steuererklärung erfasst werden.
Falls Sie bereits eine PV-Anlage betreiben und unsicher sind, ob eine Steuererklärung erforderlich ist, kann eine steuerliche Beratung Klarheit verschaffen.
Umsatzsteuer PV-Anlage: Wann entfällt die Mehrwertsteuer?
Seit 2023 entfällt für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp die Mehrwertsteuer auf den Kauf und die Installation. Dies bedeutet:
- 0 % Mehrwertsteue auf Kauf und Montage. Eine direkte Einsparung von 19%.
- Die Regelung gilt für Solarmodule, Wechselrichter, Batteriespeicher und Installationskosten.
- Gilt für neue und bestehende Gebäude, unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder eine Bestandsimmobilie handelt.
Achtung: Falls die PV-Anlage gewerblich genutzt oder freiwillig zur Umsatzsteuer optiert wird, gelten andere steuerliche Regelungen.
PV-Anlage Umsatzsteuer: Wann ist eine Steuerpflicht gegeben?
Nicht jede Photovoltaikanlage ist steuerfrei. In folgenden Fällen muss weiterhin Umsatzsteuer auf eine PV-Anlage gezahlt werden:
- Große Anlagen über 30 kWp! Falls die Anlagengröße überschritten wird, könnte sie als gewerblich eingestuft werden.
- Verzicht auf die Steuerfreiheit! Falls freiwillig zur Umsatzsteuerpflicht optiert wird, um die Vorsteuer zurückzuerhalten.
- Gewerblicher Stromverkauf! Falls Strom in großem Umfang an Dritte verkauft wird, könnten Einkommensteuer und Gewerbesteuer fällig werden.

Sind Photovoltaikanlagen im Jahr 2025 steuerfrei?
Im Jahr 2025 profitieren Betreiber von Photovoltaikanlagen weiterhin von den seit 2023 eingeführten steuerlichen Erleichterungen. Diese Regelungen machen den Kauf und Betrieb von PV-Anlagen attraktiver und einfacher.
Falls eine größere PV-Anlage geplant ist, kann sich eine Vorsteuererstattung lohnen. Eine steuerliche Beratung hilft, die beste Lösung zu finden.
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